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Ihr Pflegedienst Knepper | Ambulante Pflege | FAQ | Hilfe

FAQ

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Was bedeutet, wenn jemand „pflegebedürftig“ ist?
    Pflegebedürftig ist eine Person, die durch Krankheit oder Behinderung ihren Alltag dauerhaft nicht selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
  • Was bedeuten Pflegegrade?
    Pflegegrade sind Einstufungen, die die individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen wiedergeben, unabhängig davon, ob diese körperliche, geistige oder psychische Naturist. Grundlegend ist dabei ist seit Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in sechs Bereichen eingeschätzt, was eine ganzheitlichere Form der Begutachtung erlaubt.
  • Wie viele Pflegegrade gibt es?
    Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in der Pflegeversicherung.
  • Wie wird der Grad der Pflegebedürftigkeit berechnet?
    Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Wovon hängt es ab und wie erhält man den Pflegegrad?
    Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Tatsache gerecht, dass die ungleiche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen und geistig bzw. psychisch bedingten Beeinträchtigungen aufgehoben und neu definiert wird. Im Rahmen einer Prüfung des MDK, der „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, wird dabei begutachtet, welche täglichen individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.
  • Wie prüft der MDK?
    Dem Prüfer ist es wichtig zu sehen inwieweit und welche Dinge der Antragsteller selbst, in seiner Lebenssituation, erledigen kann. Der Prüfer ermittelt sowohl den Hilfsmittel- als auch den Medikamentenbedarf mit Hilfe von Assesments.
  • Wo muss ich die Leistungen beantragen?
    Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse, die ihrer eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. Der Pflegedienst Knepper unterstützt Sie hierbei gerne. Sprechen Sie uns an.
  • Habe ich einen Anspruch auf Pflegeberatung?
    Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater/innen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln. Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der häuslichen Umgebung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt.
  • Was beinhaltet ein Pflegevertrag?
    Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.
  • Wann darf ich einen Pflegevertrag kündigen?
    Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
  • Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?
    Die Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person allein lebt.
  • Was sind „zusätzliche Betreuungsleistungen“ und was zahlt die Kasse in diesem Fall?
    Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist. Die Kasse zahlt bis zu 2.400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.
  • Was ist die sogenannte „Verhinderungspflege“?
    Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.
  • Wird der Umbau der eigenen Wohnung oder ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnung gefördert?
    Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.
  • Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
    Die Pflegeversicherung zahlt ausschließlich die Sachleistungen für die entsprechende Leistungserbringung bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades. Falls der Pflegebedürftige weitere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss er diese selbst übernehmen. Die aktuellen Sätze:
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